Bessere Kontrollen für noch mehr Sicherheit

Die EU hat einen großen Bestand an Rechtsvorschriften über Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit sowie Tier- und Pflanzenschutz aufgebaut, die in allen Mitgliedstaaten der Union und teilweise auch in den Drittländern verbindlich gelten, welche Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs in die EU ausführen.

Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung dafür, daß diese Vorschriften eingehalten werden, und die Kommission ist insofern mitverantwortlich, als sie sicherstellt, daß die Gemeinschaftsvorschriften von den Mitgliedstaaten auch angewandt werden. Sie kommt dieser Verantwortung über das Lebensmittel- und Veterinäramt nach, das im April 1997 eingerichtet wurde.

Das Amt führt Prüfungen und Kontrollen der Lebensmittelsicherheitskontrollen vor Ort in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten durch, die in die EU exportieren. Es legt die Ergebnisse der Kontrollen und seine Empfehlungen den nationalen Behörden, den Gemeinschaftsbehörden und der Öffentlichkeit vor.

In dem am 12. Januar 2000 aufgelegten Weißbuch über Lebensmittelsicherheit legt die Kommission dar, was im Sinne einer vorausschauenden neuen Lebensmittelpolitik getan werden soll: Novellierung der bisherigen Rechtsvorschriften und ihre Ausgestaltung zu einem kohärenten und transparenten Regelwerk, Verschärfung der Kontrollen vom Erzeuger bis zum Verkauf an Endverbraucher und schließlich bessere Nutzung des Systems wissenschaftlicher Gutachten. Zweck dieser Maßnahmen ist die Sicherstellung eines hohen Niveaus in Sachen Verbraucherschutz und Gesundheit.

Im November 2000 schlug die Europäische Kommission die Einrichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde vor, deren wichtigste Aufgabe die Beratung und Unterstützung durch unabhängige Wissenschaftler und die Einrichtung eines Netzes für eine enge Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in den Mitgliedstaaten sein wird. Die neue Behörde soll die Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung bewerten und die Öffentlichkeit über lebensmittelbedingte Risiken informieren. Die Verordnung, die die Rechtsgrundlage bildet [pdf] für die Schaffung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, wurde am 28.Januar 2002 formal verabschiedet, so dass der Weg frei ist für den Start der Behörde möglichst bald in diesem Jahr.